Was kostet eine Mietverwaltung? Kosten und Leistungen im Überblick
Wer ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung abgeben möchte, fragt zuerst nach dem Preis. Hier lesen Sie, wie Verwaltungen abrechnen, welche Spannen Branchenstudien nennen und welche Leistungen üblicherweise enthalten sind.
Kurz gesagt: Eine Mietverwaltung wird meist mit einem festen Betrag pro Einheit und Monat vergütet. Die Verwalterentgeltstudie 2026 nennt für Neuverträge in der Mietverwaltung Basissätze zwischen 29,75 und 41,65 Euro je Einheit und Monat; Sonderleistungen werden oft zusätzlich berechnet. Was die Verwaltung Ihrer Immobilie kostet, hängt vom Objekt und vom vereinbarten Leistungsumfang ab.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
Wie wird eine Mietverwaltung abgerechnet?
Die meisten Verwaltungen berechnen eine feste Vergütung pro Wohnung oder Gewerbeeinheit und Monat. Laut dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) rechnen 56,7 Prozent der Unternehmen pauschal pro Einheit ab. Rund ein Fünftel berechnet stattdessen einen Prozentsatz der Mieteinnahmen; im Jahr 2025 lag dieser im Durchschnitt bei 5,5 Prozent.
Neben der Grundvergütung werden einzelne Aufgaben häufig gesondert abgerechnet. Welche das sind, legt der Verwaltervertrag fest. Für Eigentümer lohnt deshalb der Blick auf beides: den monatlichen Basissatz und die Liste der Sonderleistungen.
Auch der VDIV stellt fest, dass die große Mehrheit der Verwaltungen mit einer Kombination aus Grund- und Zusatzvergütung arbeitet. Paketmodelle mit klar abgestuften Leistungsumfängen sind dagegen noch kaum verbreitet.
Was kostet eine Mietverwaltung im Durchschnitt?
Zwei aktuelle Branchenerhebungen geben eine Orientierung:
- Verwalterentgeltstudie 2026 (Center for Real Estate Studies im Auftrag von IVD und BVI): In der Mietverwaltung wurden bei Neuverträgen Basissätze zwischen 29,75 und 41,65 Euro je Einheit und Monat ermittelt.
- VDIV-Branchenbarometer: Die durchschnittliche Vergütung in der Mietverwaltung lag 2025 bei 30,19 Euro je Einheit und Monat, nach 29,20 Euro im Jahr 2024.
Beides sind Durchschnitts- und Spannenwerte aus Befragungen, keine Preisliste. Ob ein Betrag brutto oder netto gemeint ist, sollten Sie bei jedem Angebot ausdrücklich prüfen.
Kleine Objekte kosten pro Einheit mehr
Ein Teil des Aufwands fällt pro Objekt an, unabhängig von der Zahl der Wohnungen – etwa für Abrechnung und Betreuung. Nach der Verwalterentgeltstudie 2024/2025 waren kleinere Liegenschaften in der Mietverwaltung im Durchschnitt um 40 Prozent teurer als größere. Kostendeckend ist die Verwaltung laut dieser Studie erst ab acht bis neun Einheiten je Objekt.
Ein Rechenbeispiel
Für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen ergibt die Spanne der Verwalterentgeltstudie 2026 rechnerisch einen Basissatz zwischen 178,50 Euro (6 × 29,75 Euro) und 249,90 Euro (6 × 41,65 Euro) im Monat. Sonderleistungen kommen gegebenenfalls hinzu. Das Beispiel zeigt nur die Größenordnung; ein konkretes Angebot kann davon abweichen.
Welche Leistungen gehören zur Mietverwaltung?
Die Mietverwaltung betreut vermietete Häuser und Wohnungen im Auftrag des Eigentümers. Der VDIV ordnet die typischen Aufgaben vier Bereichen zu:
- Kaufmännisch: Mieteingänge überwachen, Mahnverfahren bearbeiten, Rechnungen kontrollieren, Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter erstellen.
- Technisch: Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten planen, vergeben und überwachen, Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen, Schäden an Versicherungen melden.
- Rechtlich: Mietverträge abschließen und kündigen, Wohnungen abnehmen und übergeben, Mieterhöhungen erklären und umsetzen.
- Organisatorisch: Mieter auswählen, mit Eigentümern und Mietern korrespondieren, Rundschreiben und Aushänge erstellen.
Wichtig: Welche Aufgaben konkret dazugehören, wird bei der Mietverwaltung ausschließlich im Verwaltervertrag festgelegt. Zwei Angebote mit ähnlichem Preis können also sehr unterschiedliche Leistungen enthalten.
Was häufig extra kostet
Laut Verwalterentgeltstudie 2026 gehören in der Mietverwaltung unter anderem bauliche Maßnahmen, Restarbeiten des Vorverwalters und die Neuvermietung als Komplettleistung zu den häufig zusätzlich berechneten Leistungen. Abgerechnet werden solche Sonderleistungen regelmäßig als Stundensatz oder Pauschale.
Wovon hängt der Preis ab?
- Anzahl der Einheiten im Objekt und Art der Nutzung (Wohnen oder Gewerbe)
- Zustand von Gebäude und Unterlagen
- Häufigkeit von Mieterwechseln
- Umfang der vereinbarten Leistungen und Sonderleistungen
- Vertragslaufzeit und Lage des Objekts
Kann ich die Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen?
Nein. Nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Verwaltung nicht zu den Betriebskosten. Dasselbe gilt für Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Die Vergütung der Mietverwaltung trägt also der Eigentümer. Mehr zu umlagefähigen Kosten lesen Sie im Ratgeber Vermieterpflichten und Nebenkostenabrechnung.
Worauf Sie beim Angebot achten sollten
- Leistungsverzeichnis: Welche Aufgaben sind im Basissatz enthalten, welche nicht?
- Sonderleistungen: Welche Stundensätze oder Pauschalen gelten?
- Brutto oder netto: Ist die Umsatzsteuer enthalten?
- Laufzeit und Kündigung: Erstverträge laufen laut Verwalterentgeltstudie 2026 ganz überwiegend zwei bis drei Jahre.
- Erreichbarkeit: Wie erreichen Sie und Ihre Mieter die Verwaltung?
Wenn Sie die Verwaltung wechseln möchten, finden Sie Fristen und eine Checkliste im Ratgeber Hausverwaltung wechseln.
Selbst verwalten oder abgeben?
Ob sich eine Mietverwaltung lohnt, ist weniger eine Frage des Preises als der eigenen Zeit und Erfahrung. Wer selbst verwaltet, ist für Mieteranfragen, Zahlungseingänge, Handwerker und die jährliche Betriebskostenabrechnung zuständig – einschließlich aller Fristen. Das kann gut funktionieren, wenn Sie in der Nähe wohnen und sich mit Mietrecht auskennen. Wohnen Sie weiter entfernt, besitzen Sie mehrere Objekte oder möchten Sie sich nicht um das Tagesgeschäft kümmern, kann die Abgabe an eine Verwaltung entlasten.
Hilfreich ist eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wie viele Stunden im Monat fließen heute in die Verwaltung? Wie oft wechseln die Mieter? Und wie sicher sind Sie bei Abrechnungen und Mieterhöhungen? Mit diesen Antworten lässt sich ein Angebot besser einordnen.
Was kostet die Verwaltung bei The Four Corners?
Wir übernehmen die Mietverwaltung für vermietete Häuser und Wohnungen und die Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen, jeweils mit dem vollen Leistungspaket und bereits ab einer Einheit. Die Kosten richten sich nach Ihrem Objekt: Sie erhalten ein individuelles Angebot nach Objekt. Sprechen Sie uns über unsere Kontaktseite an.
Häufige Fragen
Was kostet eine Mietverwaltung pro Wohnung?
Die Verwalterentgeltstudie 2026 nennt für Neuverträge in der Mietverwaltung Basissätze zwischen 29,75 und 41,65 Euro je Einheit und Monat. Der VDIV ermittelte für 2025 einen Durchschnitt von 30,19 Euro. Sonderleistungen kommen oft hinzu.
Darf ich die Kosten der Hausverwaltung auf die Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und können deshalb nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Welche Leistungen kosten bei einer Mietverwaltung häufig extra?
Laut Verwalterentgeltstudie 2026 zählen dazu unter anderem bauliche Maßnahmen, Restarbeiten des Vorverwalters und die Neuvermietung als Komplettleistung. Maßgeblich ist, was im Verwaltervertrag vereinbart ist.
Was kostet die Mietverwaltung bei The Four Corners?
Das hängt von Ihrem Objekt ab. Sie erhalten ein individuelles Angebot nach Objekt.
Quellen
- IVD/BVI: Verwalterentgeltstudie 2026 des CRES – Pressemitteilung vom 22.04.2026
- VDIV Deutschland: Verwaltervergütung
- Haus & Grund Rheinland Ruhr: Verwalterentgeltstudie: Mehr Aufgaben, steigende Honorare (06.05.2025)
- VDIV Deutschland: Aufgaben eines Miet-Verwalters
- § 1 Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Alle Quellen abgerufen im Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
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